Kulturelle Kompetenz in kulturell gemischten Teams.
3. Professionelles Berufsverständnis
Sowohl Zara als auch Svenja wurden gemäß der EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Krankenpflegeausbildung zu Gesundheits- und Krankenpflegerinnen ausgebildet. Diese Richtlinie legt Mindestkriterien für die Ausbildung von Pflegefachkräften fest, die für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich sind. Die Türkei und einige andere nicht-EU-Länder haben diese Mindestkriterien ebenfalls übernommen.
Die Kriterien beziehen sich auf formale Aspekte des Ausbildungsverlaufes, wie z. B. Mindeststunden für theoretisches und klinisches Lehren und Lernen, aber auch auf inhaltliche Aspekte wie Kompetenzen und Fähigkeiten für Pflegefachkräfte sowie die Ziele professioneller Pflege.
Trotzdem gibt es Unterschiede im Berufsverständnis bei den europäischen Pflegefachkräften, in ihrer Wahrnehmung des beruflichen Handelns und im Umfang der pflegerischen Aufgabenbereiche.
Dies ist zum Teil auf unterschiedliche Gesundheitssysteme in unseren Ländern zurückzuführen. Aufgaben und Verantwortlichkeiten können auf unterschiedliche Berufsgruppen verteilt werden, je nachdem wie und woher die Finanzierung erfolgt oder wie die Dinge traditionell durchgeführt werden.
Mögliche Unterschiede können aber auch auf kulturelle Werte, Gewohnheiten und Regeln zurückzuführen sein, die zu unterschiedlichen Interpretationen von Situationen und zu unterschiedlichen Erwartungen der Beteiligten führen können.
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